
Infos zur Gewährung von ArbeitsbefreiungenRundschreiben D5/17/96 Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und der voraussichtlichen Mittelzuweisung für das nächste Jahr werden folgende Veränderungen bei der Gewährung von Arbeitsbefreiungen ab sofort gültig.Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht statthaft. Sie gilt als Anhang zur Arbeitsordnung und zum Tarifvertrag. Krankheitsfall Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können. Todesfall in der Familie Ein Todesfall in der Familie wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun; und jemand anderes kann die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gern eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig. Eigener Todesfall Hier dürfen Sie mit unserem Einverständnis rechnen, wenn Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teils von Ihnen verstösst gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag. Umzug Seien Sie froh, dass Sie aus Ihrer Bruchbude rauskommen. Machen Sie einen Neuanfang. Nutzen Sie endlich die Chance, trennen Sie sich von Ihrem alten Kram und schaffen sich alles neu an. Möbelspeditionen, Versandhäuser,... liefern gleich an die neue Adresse. Wozu also Freistellung von Ihrer Tätigkeit? Silberne Hochzeit Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 Jahre mit dem gleichen Mann/der gleichen Frau verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen. Geburtstag Dass Sie geboren wurden, ist sicherlich nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren. Geburt eines Kindes |
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